Deshalb müssen Sie vorsorgen

„Mir passiert schon nichts“ und „wenn mal was mit mir ist, wird sich meine Familie schon um alles kümmern“; mit solchen oder ähnlichen Gedanken verdrängen die meisten Menschen die Themen Krankheit und Tod. Pläne werden nur für angenehme Dinge gemacht. Reisen, Feste und Jubiläen werden geplant, aber einen Versorgungsplan für Krankheit und Tod aufzustellen, fällt vielen Menschen schwer.

Leider hält sich die Zeit nicht an unsere Wünsche. Das Schicksal schlägt oft unerwartet zu. Ein Unfall kann binnen Sekunden alles vollständig verändern. Dann müssen die Angehörigen plötzlich sehr viele Entscheidungen treffen. Oft fühlen sie sich damit aber überfordert. Die Familie will zwar das Bestmögliche tun, aber wie?

Um die Angehörigen und die Personen, die sich im Fall der Fälle um alles kümmern, zu entlasten, ist es wichtig, sich mit den Themen Krankheit und Tod zu befassen, bevor es zu spät ist.

Also: Nicht nur die Generation 60plus, sondern jeder von uns kann zumindest vorübergehend in die Lage kommen, seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Dann muss es mindestens eine Person geben, die Sie rechtlich wirksam vertreten darf.
 

Allgemein

Vorsorgeverfügungen sind einseitige Erklärungen, mit denen der Verfasser seinen Willen für den Fall festlegt, in dem er nicht mehr selbst entscheiden kann. Damit können dann die von ihm in diesen Verfügungen bevollmächtigten Personen entsprechend seinem Willen handeln und seinen Willen dann für ihn umsetzen, wenn er selber es z. B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit oder Tod nicht mehr kann.

Die wichtigsten Verfügungen sind:

  1. Vorsorgevollmacht

  2. Patientenverfügung inkl. Organverfügung

  3. Sorgerechtverfügung

  4. Testament

 

Wer tut was für wen und wann?

Wer ist verantwortlich?

Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder rechtlich für sich allein verantwortlich. Dann kann und muss jeder für sich selbst handeln. Es gibt keine automatische Vertretungsmöglichkeit für Eheleute, Lebenspartner oder nahe Angehörige. Auch Ehepaare, die seit vielen Jahren verheiratet sind, können sich rechtlich nicht ohne Weiteres gegenseitig vertreten. Streng genommen gilt selbst hier die ärztliche Schweigepflicht, d. h., wenn der eine Ehepartner nicht möchte, dass der andere seine Diagnose erfährt, dann muss der Arzt schweigen.

Besonders bei den vielen nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es häufig Probleme: Hier besteht aus rechtlicher Sicht überhaupt keine Verbindung, auch wenn beide über lange Jahre zusammenleben.

Bei vielen Alleinstehenden, die entweder keine oder nur sehr entfernt wohnende Familienangehörigen haben, stellt sich die Frage, wer sich überhaupt kümmern soll. Wem kann ich vertrauen und alle meine Angelegenheiten ruhigen Gewissens in die Hände legen? Wie kann ich eine Kontrolle über dessen Handeln erreichen? Fragen, deren Beantwortung man nicht auf die lange Bank schieben soll.

Was passiert, wenn ich nicht vorsorge?

Wer sich überhaupt nicht mit diesen Themen auseinandersetzen möchte, dem hilft immerhin noch das Gesetz. Denn jeder muss natürlich zumindest per Gesetz eine Vertretung zugesprochen bekommen, wenn er außerstande ist, für sich selbst zu sorgen. Bei Kindern sind dies die Eltern, bei Volljährigen, die nicht geschäftsfähig sind, ist das ein Betreuer.

Ein Betreuer wird durch das Gericht eingesetzt. Der Richter ordnet zunächst eine Überprüfung des Gesundheitszustands an. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Betroffene nicht mehr (voll) geschäftsfähig ist, dann muss der Richter die Aufgabenkreise des zuständigen Betreuers festlegen. Er muss feststellen, wo der Betroffene Hilfe braucht. Also etwa in Vermögensangelegenheiten oder in der Gesundheitsvorsorge.

Wie kann ich mich absichern?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass die gerichtliche Betreuung der Regelfall ist. Das Gesetz geht aber davon aus, dass die Betreuung nur dann eingerichtet werden darf, wenn keine Vollmacht vorliegt. Jeder sollte dem Grundgedanken des Gesetzes nach für sich selbst vorsorgen. Die Betreuung soll die Ausnahme sein.

Es gibt die Möglichkeit, für einzelne Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen. Man kann aber auch in einer einzigen Vollmacht dem Bevollmächtigten verschiedene Möglichkeiten einräumen.


Tipp: Sollen wir Sie zum Thema Trauerfall- und Bestattungsvorsorge sowie zu weiteren Themen, zum Beispiel Patienten- oder Vorsorgeverfügung, auf dem Laufenden halten? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!


Wie sorge ich für den Todesfall vor?

Machen Sie den Tod nicht zum Tabu

Das Thema Tod ist nach wie vor in sehr vielen Familien ein Tabu. Während die Entscheidung über eine Patientenverfügung jeder für sich allein treffen muss und kann, gibt es doch einige Punkte, die beim Thema Tod gemeinsam besprochen werden sollten.

Je nachdem, in welcher Familiensituation Sie leben, sollten Sie eine Liste der Personen anfertigen, die im Fall Ihres Todes benachrichtigt werden sollen. Am besten, Sie stellen sich einen Notfallordner zusammen.

Für Kinder vorsorgen

Haben Sie die Verantwortung für minderjährige Kinder, dann müssen Sie sich auch Gedanken darüber machen, was passiert, wenn beide Eltern versterben bzw. der Alleinerziehende.

Gibt es keine Vorgaben der Eltern, dann muss das Vormundschaftsgericht von Amts wegen das Jugendamt einschalten und einen Vormund auswählen. Sie können aber in einem Testament oder einem Erbvertrag einen Vormund für die Kinder benennen.

Sterben ist teuer

Der Spruch „Umsonst ist der Tod, aber der kostet das Leben“ passt leider in der Realität nicht. Auch eine relativ einfach gehaltene Beisetzung kann die Hinterbliebenen schnell in finanzielle Nöte bringen. Deshalb sollten Sie sich schon zu Lebzeiten Gedanken machen, wie diese Kosten aufgefangen werden können. Wichtig ist natürlich auch, dass bei aller Pietät und Anteilnahme die Bestattungsunternehmen ihre Rechnungen zügig beglichen haben wollen. Auf der anderen Seite kann es lange dauern, bis die Erben an die Erbschaft kommen, weil etwa erst ein Erbschein ausgestellt werden muss.

Es gibt aber die Möglichkeit, diese Kosten anderweitig aufzufangen: Ein Sterbegeld kann unter verschiedenen Gesichtspunkten in Betracht kommen.
 

Sicher haben Sie hierzu noch Fragen, die wir gern in einem persönlichen Gespräch beantworten.

Termin vereinbaren »

Möchten Sie zurückgerufen werden? Unser Kundenservice ruft Sie gerne zurück!