Was ist ein Testament?
Wer sich keine Gedanken über den eigenen Tod macht und dieses Thema mehr oder weniger aus seinem Leben verbannt, erspart sich vielleicht Kummer und Sorgen, kann aber gleichzeitig auch nicht für den Ernstfall vorsorgen. Im Zweifelsfall hinterlässt man dann seinen Angehörigen eine Vielzahl an Sorgen und Nöten und macht die Situation somit in keiner Weise besser. Zudem beraubt man sich selbst mit einem solchen Verhalten seiner Möglichkeiten, schließlich kann man mit einer Verfügung von Todes wegen nicht nur für eine Erleichterung der gesamten Situation für die Hinterbliebenen sorgen, sondern gleichzeitig auch über den Tod hinaus über sein Eigentum verfügen. Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht auf eine Testamentserrichtung juristisch verankert. Grundsätzlich hat demnach jeder Bürger die Möglichkeit, ein Testament zu errichten und auf diese Art und Weise schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit seinem Hab und Gut nach seinem Tod geschehen soll.
Leider denken die meisten Menschen daran nicht besonders gern – und deshalb wird auch selten Vorsorge für die Vermögensweitergabe getroffen. So hinterlässt nur gut ein Drittel der Menschen, die ein Vermögen zu vererben haben, bei ihrem Tod auch tatsächlich ein Testament. Diese „Unterlassungssünde“ kann herbe Folgen haben. Denn bei jeder Erbschaft will auch der Finanzminister sein Scheibchen abschneiden. Es gibt also schon zwei Gründe ein Testament zu hinterlassen: Man stellt klar, wer was aus dem Erbe bekommen soll. Und man versucht, das meist sauer verdiente Geld auch wirklich denen zukommen zu lassen, die damit bedacht werden sollen, dem Finanzamt nicht mehr als unbedingt notwendig.
Statistisch gibt es in fast 50% der Erbfälle Streitigkeiten um das Erbe. Die Probleme um Patchworkfamilien, Erbgemeinschaften, Pflichtteilsforderungen und die Aufteilung von Vermögen sind so alt wie die Menschheit. Besser, man hätte schon früher darüber gesprochen und eine streitvermeidende Regelung getroffen.
Mit einem Testament kann ein Mensch bestimmen, wer nach seinem Tod sein Vermögen (Geld, Haus, Möbel usw.) bekommen und sein Erbe werden soll. Eine Verpflichtung dazu, ein Testament zu erstellen, gibt es nicht. Wenn kein Testament verfasst wurde, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Wichtig ist aber, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht hat, ein Testament zu aufzusetzen, also bestimmen darf, wer ihn beerbt.
Sicher haben Sie hierzu noch Fragen, die wir gern in einem persönlichen Gespräch beantworten.
Testaments-Checkliste, juristisch geprüft.
Jetzt Vorsorgedokumente anfordern!
Tipp: Sollen wir Sie zum Thema Trauerfall- und Bestattungsvorsorge sowie zu weiteren Themen, zum Beispiel Patienten- oder Vorsorgeverfügung, auf dem Laufenden halten? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!