Vorsorgevollmacht: Die richtige Vorsorge für Krankheit und Alter

Fällt jemand plötzlich durch eine Krankheit oder einen Unfall aus, dann muss sich der Bevollmächtigte schnell ein umfassendes Bild von der finanziellen und rechtlichen Lage machen können. Dazu müssen alle wichtigen Unterlagen geordnet an einer Stelle aufbewahrt werden, die der Bevollmächtigte kennt.

Mit der Vorsorgevollmacht gibt man den Menschen volle Entscheidungsbefugnis, die im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit für Sie alle Entscheidungen treffen sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte inhaltlich Ihren Bevollmächtigten größtmögliche Gestaltungsspielräume in allen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und auch in medizinischen Belangen geben. Je weiter die Vollmacht gefasst ist, desto leichter haben es im Fall der Fälle die Bevollmächtigten. Wichtig ist auch, hier an die Enthaftung der Bevollmächtigten zu denken, damit die Menschen, die für den Bewusstlosen handeln, nicht später noch von Dritten für Fehler in Haftung genommen werden.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das kann ein staatlicher, hauptberuflicher Betreuer sein oder ein Familienmitglied. Aber auch im letzteren Fall muss das Gericht diesen ehrenamtlichen Betreuer überwachen, alle wichtigen Entscheidungen genehmigen und kann den Betreuer sogar austauschen. Eine Vorsorgevollmacht schließt dagegen eine staatliche Betreuung (durch hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Betreuer) aus.

Es ist nicht nötig, die Vorsorgevollmacht beim Notar beglaubigen zu lassen. Nur wenn Sie dem Bevollmächtigten auch das Recht einräumen wollen, Ihre Immobilie zu verkaufen, muss der Notar Ihre Unterschrift beglaubigen.


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Überprüfen Sie auch, ob nicht weitere Vollmachten nötig sind. Sind Sie selbständig tätig, dann benötigen Sie unter Umständen eine spezielle Vollmacht, damit Ihr Geschäft weitergeführt werden kann. Haben Sie als Vermieter Mietverträge abgeschlossen, dann muss Sie jemand gegenüber den Mietern, aber möglicherweise auch in einer Eigentümerversammlung oder gegenüber einer Hausverwaltung vertreten. Hierzu können Sie Einzelvollmachten verwenden.

Bei Geschäftsvollmachten sollten Sie sich juristischen Rat holen und die Vollmachten gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt anfertigen lassen.

Eine Vorsorgevollmacht wirkt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Damit soll sichergestellt sein, dass sich jemand nach dem Tod sofort um den Nachlass und die Beerdigung kümmern kann. Sollten Sie das nicht wünschen, weil Sie z. B. einen Testamentsvollstrecker eingesetzt haben, dann muss das ausdrücklich vermerkt werden.

Sicher haben Sie hierzu noch Fragen, die wir gern in einem persönlichen Gespräch beantworten.

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